Landesverband Sächsischer Taxi- und Mietwagenunternehmen e.V Service für das Taxi- und Mietwagengewerbe. Rahmenverträge mit Krankenkassen. Angebote und Aktionen rund um das Taxigewerbe. Rahmenverträge mit Versicherungen, Mobilfunkanbietern, Mineralölgesellschaften und Fahrzeugausrüstern. Unterstützung bei
Bodenbacher Straße 122 01277 Dresden Deutschland
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Verbandsarbeit 30. März 2013 Der LVS bezweckt die Vertretung der gemeinsamen betriebstechnischen, beruflichen und·sozialen Interessen seiner Mitglieder sowie die Förderung und die Sicherung des Taxi- und Mietwagengewerbes.   Er schließt Rahmenverträge zur Sicherung des Gewerbebetriebes sowie zur Entlastung der Mitgliedsbetriebe.   Durch die Mitwirkung bei der Verfolgung einschlägiger gewerbepolitischer und fachlicher Verstöße kommt er seiner…   
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Verbandsarbeit

Der LVS bezweckt die Vertretung der gemeinsamen betriebstechnischen, beruflichen und·sozialen Interessen seiner Mitglieder sowie die Förderung und die Sicherung des Taxi- und Mietwagengewerbes.

 

Er schließt Rahmenverträge zur Sicherung des Gewerbebetriebes sowie zur Entlastung der Mitgliedsbetriebe.

 

Durch die Mitwirkung bei der Verfolgung einschlägiger gewerbepolitischer und fachlicher Verstöße kommt er seiner satzungsmäßigen Aufgabe für ein sauberes Gewerbe einzutreten nach.

 

Des Weiteren unterstützt der Verband die Mitglieder bei der Verfolgung von Verstößen des unlauteren Wettbewerbes bzw. gegen das PBefG.

 

Die Beratung seiner Mitglieder in allen einschlägigen Fragen, so z.B. Umstellung der Krankenkassenabrechnung auf beleglose DTA-Abrechnung. Derartige Informationen und Beratungen werden für die Mitglieder kostenlos angeboten.

 

Der Abschluss von Rahmenverträgen zu Kfz-Versicherungen etc. ist ebenfalls Bestandteil der Verbandsarbeit.

 

Der LVS vertritt die Interessen des Taxi- und Mietwagengewerbes gegenüber Genehmigungbehörden auf Kommunaler-, Landes- sowie Bundesebene.

 

Die Bearbeitung sämtlicher Anhörungen zu Neuzulassung bzw. zum Weiterbetrieb von·Taxi- bzw. Mietwagenunternehmen gehört mit zum Tätigkeitsgebiet.

 

Tarifvorschläge für alle Verkehrsleistungen des Taxi- und Mietwagengewerbes an die·zuständigen Behörden einzureichen und zu vertreten. Anhörung bei sämtlichen Taxitarifanträgen. Beantragung von Sondervereinbarungen zu Taxitarifordnungen.

 

Bei uns können nicht nur Taxizentralen, sondern auch Einzelunternehmer Mitglied werden. Eine Mitgliedschaft von reinem Fahrpersonal ist ausgeschlossen.

 

Im Vordergrund stehen auch in unserem Verein gewerbepolitische und wirtschaftliche Interessen.

 

Wir sind Ansprechpartner für berufstypische, soziale, rechtliche, wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Fragen.

 

Eine Vertretung gegenüber Behörden für Belange der Taxi- und Mietwagenunternehmen ist ebenfalls angestrebt.

30. März 2013