Landesverband Sächsischer Taxi- undMietwagenunternehmer e.V.
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Hier haben wir einige Info´s zusammengestellt
06.01.2004 Pressemitteilung in der Dresdner Morgenpost vom 06.01.2004 Fahrer weg, Motor an: Zecher klaute Taxi Zappenduster, bitterkalt: Ein Neu-Stadtbummler wollte früh um 5 Uhr nur noch heim. Da kam ihm ein Taxi gerade recht. Mit laufendem Motor stand der Mazda 6 vor dem "Starlight" an der Louisenstraße. Vom Fahrer (48) keine Spur - der war kurz in die Cocktailbar gehüpft, um Fahrgäste abzuholen. Da schwang sich der Mann auf den Fahrersitz, chauffierte sich selbst nach Hause. Großfahndung! Eins Streife entdeckte den Mazda wenig später mit defekter Stoßstange an der Döhlener Straße. Der Dieb hatte vermutlich im Rausch einen Poller gerammt, war zu Fuß geflüchtet. Ärgerlich: Die Droschke war abgeschlossen, Schlüssel und Dieb verschwunden. Das schnelle Auffinden des Fahrzeuges war nur auf Grund der Ausrüstung unserer Funktechnik mit GPS möglich. Die Zentrale konnte der Polizei Fahrtrichtung bzw. Standort mitteilen. Der LVS erweitert sein Leistungsangebot!
Ab dem 01.01.2004 steht dem LVS und seinen Mitgliedern in ganz Sachsen die Rechtsanwaltskanzlei esb Buck Rechtsanwälte in Leipzig zur Verfügung. Die in Wettbewerbs- und Personenbeförderungsrecht spezialisierte Kanzlei ist eine der größeren Kanzleien in Leipzig und ist seit mehreren Jahren für den LVS in Wettbewerbsangelegenheiten tätig. Die von der Kanzlei geführten Wettbewerbsprozesse sind bisher ausnahmslos gewonnen worden. Unter Angabe der Mitgliedsnummer und des Namens können Sie in Rechtsfragen juristischen Rat unter der speziell dafür eingerichteten Telefonnummer ...(steht im Mitgliederbereich) einholen. Weiter können Sie unter dieser Nummer Wettbewerbsverstöße melden (z.B.: nicht konzessionierte Beförderungsfahrten Dritter, Verstöße gegen die Rückkehrpflicht etc.). Auf unserer Internetseite www.taxi-lvs.de ist ein Bereich eingerichtet, auf den nur Mitglieder des LVS Zugang haben. Im Mitgliederbereich verwenden Sie bitte folgende Kennungen: Benutzername: xxxxxxxx Kennwort: xxxxxxxx
Sie erhalten dort ab Mitte Januar 2004 weitere Informationen, Unterstützung bei rechtlichen Problemen und Hinweise an welchen Rechtsanwalt der Kanzlei Sie sich wenden können. Jedes Mitglied kann bis zu zweimal im Kalenderjahr gegen Bezahlung einer Schutzgebühr von 20,00 € pro Vorgang eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Die weiteren Kosten übernimmt der Landesverband. Die Angelegenheit muss jedoch mit der beruflichen und unternehmerischen Tätigkeit als Taxiunternehmen zusammenhängen und darf sich nicht gegen die Interessen des Landesverbandes richten. Die Beratung ist auf das Zivilrecht begrenzt. Bußgelder, Strafsachen und Verwaltungsrecht sind davon nicht umfasst. Wir alle haben in diesem Jahr viele unausgereifte Informationen aus dem Regierungslager erfahren, die ganz speziell für unser Gewerbe, natürlich unter anderem, keine guten Aussichten erwarten lassen. Die als Anlage beigefügten Schreiben sollen Ihnen die Verfahrensweise bei den Krankenfahrten für Taxi- und Mietwagen ab 01.01.2004 erläutern. Wir bedanken uns bei unsrem Bundesverband (BZP) für die zugesandten Informationen. Den zeitlichen Verzug hat nicht das Gewerbe sondern die Politik verursacht. Leider liegen zum heutigen Tag, 17.12.03, noch keine beschlossenen Durchführungsbestimmungen der Krankenkassen vor. Fest steht, dass jeder Bürger einen gewissen Eigenanteil pro Jahr bezahlen muss. Nach bisher unbestätigten Aussagen der Kassen wird empfohlen ambulante Fahrten (auch Dialysen, Strahlen und Chemo) ab 01.01.04 vom Fahrgast abzukassieren. Dieser sammelt die Quittungen und setzt sich mit seiner Kasse in Verbindung um nach erreichen seiner gesetzlichen Zuzahlgrenze für den Rest des Jahres befreit zu werden. Es ist bis jetzt auch noch nicht geklärt ob bei einer Serienbehandlung zu jeder oder wie bisher der ersten und letzten Fahrt zugezahlt werden muss. Zuviel geleistete Zuzahlungen werden dem Versicherten durch die Kasse zurück erstattet. Bei stationären Behandlungen gilt die Zuzahlung 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 € jedoch max. 10 € pro Fahrt. Fahrpreise unter 5 € werden in der jeweiligen Höhe kassiert. Liebe Mitglieder, wir bitten Sie, uns zur schnelleren Information Ihre E-Mail Anschriften oder Faxnummern mitzuteilen. Derartig dringende Rundschreiben könnten Sie tagesgleich erreichen. Auch wir erhalten alle Informationen des Bundesverbandes nur noch auf elektronischen Weg. Wir möchten Ihnen auf diesem Wege schnellstmöglich alles Material, was unser Taxi- und Mietwagengewerbe betrifft, zuzusenden. Meldung an info@taxi-dresden.com ! Achtung! Bitte versäumen Sie nicht sich noch in diesem Jahr Termine für das Eichen der Taxameter bzw. Wegstreckenzähler zu besorgen. Auch ist auf den Ablauf der Genehmigung für Ihre Fahrzeuge bzw. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu achten. gez. Heil Roßberg Zetzsche
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